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Anforderung eines Untersuchungs-berechtigungsscheines

Hinweise zu diesem Service

Servicebeschreibung

Um Jugendliche vor Gesundheitsschäden durch Ausübung der Berufsarbeit zu schützen, ist vor vor Beginn der Berufsausbildung eine ärztliche Untersuchung notwendig. Spätestens 14 Monate nach Aufnahme der Beschäftigung ist dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über eine Nachuntersuchung vorzulegen. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber weitere oder außerordentliche Nachuntersuchungen verlangen.

Das Ausstellen eines Untersuchungsberechtigungsscheines ist kostenlos. Dieser wird Ihnen umgehend nach Antragstellung zugesandt.

Die Bescheinigung kann nur ausgestellt werden, sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz in Attendorn haben.

Für diesen Antrag benötigte Dokumente:

keine

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