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Antrag auf Befreiung von der Biotonne

Hinweise zu diesem Service

Servicebeschreibung

Der Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Biotonne kann nur von den Anschlusspflichtigen gestellt werden, wenn Speisereste tierischer Herkunft (z.B. Speckreste, Fischreste, Knochenreste von Geflügelarten und anderen Tieren) vollständig und ordnungsgemäß der Eigenkompostierung zugeführt werden können.

Die Befreiung kann nur für das gesamte Grundstück und alle darauf Wohnenden beantragt werden.

Für diesen Antrag benötigte Dokumente:

keine

Hinweis

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