Antrag auf Erstattung des fortgewährten Arbeitsverdienstes, der Beiträge zur Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie sonstiger fortgewährter Leistungen
Hinweise zu diesem Service
Servicebeschreibung
Ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehren sowie den Helferinnen und Helfern dürfen aus dem Dienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis und in der Sozial und Arbeitslosenversicherung sowie in der betrieblichen Altersversorgung erwachsen.
Bei der Teilnahme an Einsätzen, oder Schulungsmaßnahmen muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsendgeld für diese Zeit weiterzahlen.
Gemäß § 12 Abs. 2 FSHG ist privaten Arbeitgebern das weitergewährte Arbeitsentgelt einschließlich ihrer Beiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit sowie zur betrieblichen Altersversorgung zu erstatten.
Diese Erstattung können Sie als Arbeitgeber hier beantragen.
Für diesen Antrag benötigte Dokumente:
keine