Antrag einfache Melderegisterauskunft für mehrere Personen nach § 44 Bundesmeldegesetz
Anmeldung erforderlich
Dieser Dienst steht ausschließlich natürlichen Personen zur Verfügung. Bitte melden Sie sich mit einem zentralen Nutzerkonto (BundID) an.
Hinweise zu diesem Service
Servicebeschreibung
Beantragen Sie hier eine einfache Auskunft aus dem Melderegister. Für Auskünfte zur eigenen Person nutzen Sie bitte das Formular "Meldebescheinigung".
Für diesen Antrag benötigte Dokumente:
keine