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Antrag einfache Melderegisterauskunft für mehrere Personen nach § 44 Bundesmeldegesetz

Anmeldung erforderlich

Dieser Dienst steht ausschließlich natürlichen Personen zur Verfügung. Bitte melden Sie sich mit einem zentralen Nutzerkonto (BundID) an.

Hinweise zu diesem Service

Servicebeschreibung

Beantragen Sie hier eine einfache Auskunft aus dem Melderegister. Für Auskünfte zur eigenen Person nutzen Sie bitte das Formular "Meldebescheinigung".

Für diesen Antrag benötigte Dokumente:

keine